Vereinsstruktur

Satzung

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Satzung der Dorfgemeinschaft Frangenheim e. V.

§ 1 Vereinsname – Vereinssitz

Der Verein führt den Namen „Dorfgemeinschaft Frangenheim e. V.“, hat seinen

Sitz in Vettweiß-Frangenheim und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Düren eingetragen werden.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist:

  1. a) die Pflege des Brauchtums im Ortsteil Frangenheim
  2. b) die Instandhaltung des „Kapellchens“
  3. c) die Nutzung des Bürgerhauses
  4. d) die Ortverschönerung

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele. Der

Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet

werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es

darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind

oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede Person werden, die in Frangenheim wohnt und das
  2. Lebensjahr vollendet hat.
  3. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Für

die Minderjährigen beantragen die Eltern die Aufnahme.

  1. Die Aufgaben der Mitglieder sind Förderung und Unterstützung des

Vereinszwecks.

  1. Der Austritt aus dem Verein ist zu jedem Quartalsende zulässig. Er

erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied.

  1. Neben der Einzelmitgliedschaft besteht die Möglichkeit der

Familienmitgliedschaft.

§ 4 Mitgliedsbeitrag

Der jährlich zu zahlende Mitgliederbeitrag wird von der Mitgliederversammlung

festgesetzt.

§ 5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 6 Der Vorstand

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem:

– 1. Vorsitzenden

– 2. Vorsitzenden

– Schriftführer

– Kassierer

– Zwei weiteren Mitgliedern

Je zwei derselben sind gemeinschaftlich vertretungsberechtigt, wobei einer der

  1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sein muss.

Die Mitglieder des Vorstands müssen Vereinsmitglieder sein. Der Vorstand

wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt.

Er bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des

Vorstandes im Amt.

§ 7 Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich und zwar im

zweiten Quartal statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung

einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder

wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe

des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird. Die

ordentliche Mitgliederversammlung legt jährlich zwei Kassenprüfer neu

fest.

  1. Jede Mitgliederversammlung wird von einem der beiden Vorsitzenden

schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen

einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung

mitzuteilen. Geplante Satzungsänderungen sind im Wortlaut anzugeben.

  1. Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen

Verhinderung von 2. Vorsitzenden geleitet. Ist auch dieser verhindert,

wählt die Versammlung aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter. Die

Mitgliederversammlung kann eine Ergänzung der vom Vorstand

festgesetzten Tagesordnung beschließen. Hiervon ausgenommen sind

Satzungsänderungen.

Soweit die Satzung nichts anderes sagt, entscheidet bei der

Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die Mehrheit der

abgegebenen gültigen Stimmen. Minderjährige haben kein Stimmrecht.

Sie werden von einem Jugendsprecher vertreten, der mindestens 16

Jahre alt ist. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.

Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3, zur Änderung des

Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5

der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Versammlungsleiter

festgesetzt. Die Abstimmung muss jedoch schriftlich durchgeführt

werden, wenn 1/5 der bei der jeweiligen Abstimmung anwesenden

Mitglieder dies beantragt.

  1. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu Beweiszwecken in

ein Protokollbuch einzutragen und vom jeweiligen Versammlungsleiter

zu unterschreiben. Dabei sollen Ort und Zeit der Versammlung, die Zahl

der anwesenden Mitglieder sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis

festgehalten werden.

§ 8 Auflösung des Vereins

Im Falle der Auflösung des Vereins wird die Liquidation des Vereins durch die

amtierenden Vorstandsmitglieder durchgeführt, wobei je zwei derselben

gemeinschaftlich vertretungsberechtigt sind.

Das nach der Abwicklung verbleibende Vereinsvermögen fällt der Gemeinde

Vettweiß mit der Auflage zu, es zu jugendfördernden Zwecken in Frangenheim

zu verwenden.

§ 9 Satzungsbeschluss

Diese Satzung ist auf der Versammlung vom 02.06.1992 angenommen worden,

was die Mitglieder durch ihre nachstehende Unterschrift bekunden.

Vettweiß-Frangenheim, den 02.06.1992

Einschließlich Änderung durch die Mitgliederversammlung vom 08. 01. 1993

Einschließlich Änderung durch die Mitgliederversammlung vom 14. 06. 2002

gewählt wurden am 16. April in der MVG:

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Vorstand

1. Vorsitzender Sebastian Blümmert
2. Vorsitzender Kai Wallbaum
Schriftführer Erik Linnerz
Kassierer Steffi Pohl
1. Beisitzer Johannes Keldenich
2. Beisitzer Jan Kramer
Erweiterter Vorstand:
Jugendsprecher Kai Wallbaum

Was sind die legalen Sportwetten im Internet? Die Festlegung des Zinssatzes wird durch das Bundesgesetz vom 29. Dezember 2006 Nr. 244-“З „Über staatliche Regulierung der Organisation und Durchführung von Glücksspielen und über Änderungen bestimmter Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation“ geregelt esportsweb.org/. Darin heißt es, dass eine Wette Geld ist, das von einem Teilnehmer eines Glücksspiels an einen Glücksspielveranstalter oder einen anderen Glücksspielteilnehmer übertragen wird, und als Bedingung für die Teilnahme an einem Glücksspiel gemäß den vom Glücksspielorganisator festgelegten Regeln dient.Mit anderen Worten, eine Wette ist Geld, das Sie unter bestimmten Bedingungen an einen Buchmacher überweisen. Abhängig von diesen Bedingungen gibt es verschiedene Arten von Tarifen.

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