Satzung
→ Satzung als PDF herunterladen
Satzung der Dorfgemeinschaft Frangenheim e. V.
§ 1 Vereinsname – Vereinssitz
Der Verein führt den Namen „Dorfgemeinschaft Frangenheim e. V.“, hat seinen
Sitz in Vettweiß-Frangenheim und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht
Düren eingetragen werden.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist:
- a) die Pflege des Brauchtums im Ortsteil Frangenheim
- b) die Instandhaltung des „Kapellchens“
- c) die Nutzung des Bürgerhauses
- d) die Ortverschönerung
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede Person werden, die in Frangenheim wohnt und das10. Lebensjahr vollendet hat.
- Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Für die Minderjährigen beantragen die Eltern die Aufnahme. Die Aufgaben der Mitglieder sind Förderung und Unterstützung des Vereinszwecks.
- Der Austritt aus dem Verein ist zu jedem Quartalsende zulässig. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied. Neben der Einzelmitgliedschaft besteht die Möglichkeit der Familienmitgliedschaft.
§ 4 Mitgliedsbeitrag
Der jährlich zu zahlende Mitgliederbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
§ 5 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 6 Der Vorstand
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem:
– 1. Vorsitzenden
– 2. Vorsitzenden
– Schriftführer
– Kassierer
– Zwei weiteren Mitgliedern
Je zwei derselben sind gemeinschaftlich vertretungsberechtigt, wobei einer der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sein muss.
Die Mitglieder des Vorstands müssen Vereinsmitglieder sein. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt.
Er bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
§ 7 Mitgliederversammlung
- Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich und zwar im zweiten Quartal statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird. Die ordentliche Mitgliederversammlung legt jährlich zwei Kassenprüfer neu fest.
- Jede Mitgliederversammlung wird von einem der beiden Vorsitzenden schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Geplante Satzungsänderungen sind im Wortlaut anzugeben.
- Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von 2. Vorsitzenden geleitet. Ist auch dieser verhindert, wählt die Versammlung aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter. Die Mitgliederversammlung kann eine Ergänzung der vom Vorstand festgesetzten Tagesordnung beschließen. Hiervon ausgenommen sind Satzungsänderungen.
- Soweit die Satzung nichts anderes sagt, entscheidet bei der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Minderjährige haben kein Stimmrecht.
Sie werden von einem Jugendsprecher vertreten, der mindestens 16.Jahre alt ist. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3, zur Änderung des Vereins-
zwecks und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Versammlungsleiter festgesetzt. Die Abstimmung muss jedoch schriftlich durchgeführt werden, wenn 1/5 der bei der jeweiligen Abstimmung anwesenden Mitglieder dies beantragt.
5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu Beweiszwecken in ein Protokollbuch einzutragen und vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben. Dabei sollen Ort und Zeit der Versammlung, die Zahl der anwesenden Mitglieder sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten werden.
§ 8 Auflösung des Vereins
Im Falle der Auflösung des Vereins wird die Liquidation des Vereins durch die amtierenden Vorstandsmitglieder durchgeführt, wobei je zwei derselben gemeinschaftlich vertretungsberechtigt sind.
Das nach der Abwicklung verbleibende Vereinsvermögen fällt der Gemeinde Vettweiß mit der Auflage zu, es zu jugendfördernden Zwecken in Frangenheim zu verwenden.
§ 9 Satzungsbeschluss
Diese Satzung ist auf der Versammlung vom 02.06.1992 angenommen worden, was die Mitglieder durch ihre nachstehende Unterschrift bekunden.
Vettweiß-Frangenheim, den 02.06.1992
Einschließlich Änderung durch die Mitgliederversammlung vom 08. 01. 1993
Einschließlich Änderung durch die Mitgliederversammlung vom 14. 06. 2002
gewählt wurden am 16. April in der MVG:
Vorstand
1. Vorsitzender | Sebastian Blümmert |
2. Vorsitzender | Kai Wallbaum |
Schriftführer | Erik Linnerz |
Kassierer | Steffi Pohl |
1. Beisitzer | Johannes Keldenich |
2. Beisitzer | Jan Kramer |
Erweiterter Vorstand: |
|
Was sind die legalen Sportwetten im Internet? Die Festlegung des Zinssatzes wird durch das Bundesgesetz vom 29. Dezember 2006 Nr. 244-“З „Über staatliche Regulierung der Organisation und Durchführung von Glücksspielen und über Änderungen bestimmter Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation“ geregelt esportsweb.org/. Darin heißt es, dass eine Wette Geld ist, das von einem Teilnehmer eines Glücksspiels an einen Glücksspielveranstalter oder einen anderen Glücksspielteilnehmer übertragen wird, und als Bedingung für die Teilnahme an einem Glücksspiel gemäß den vom Glücksspielorganisator festgelegten Regeln dient.Mit anderen Worten, eine Wette ist Geld, das Sie unter bestimmten Bedingungen an einen Buchmacher überweisen. Abhängig von diesen Bedingungen gibt es verschiedene Arten von Tarifen.
Einzelgänger
Das einfachste, ideal für Anfänger. Ein Ereignis wird ausgewählt und das Ergebnis wird mit Geld belegt. Raten – Gewinne erhalten: Wette multipliziert mit dem Koeffizienten.